Kinderschutz & Schutzkonzeptberatung

Qualifizierte Schutzkonzeptberatung für Vereine und Organisationen in Baden-Württemberg

Ich bin als Schutzkonzeptberater beim Projekt Kinderschutz in Baden Württemberg u.a.im Landkreis Tuttlingen gelistet.

Schutzkonzepte gemeinsam entwickeln

Ein Schutzkonzept entsteht nicht am Schreibtisch und sollte auch keine Sammlung von Vorlagen sein. Es entwickelt sich aus der konkreten Organisation, ihren Strukturen, ihren Angeboten und vor allem aus der Beteiligung der Menschen, die dort Verantwortung übernehmen, arbeiten oder ihre Angebote nutzen.
Ich begleite diesen Prozess gemeinsam mit Ihnen. Wir betrachten vorhandene Strukturen und Erfahrungen, analysieren Risiken und Ressourcen und entwickeln daraus passende Maßnahmen für Ihre Organisation.
Dabei geht es insbesondere um:
• Risiko und Potenzialanalyse
• Leitbild und Verankerung des Kinderschutzes
• Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungen
• Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
• Beschwerde und Rückmeldewege
• Prävention und Qualifizierung
• Personalverantwortung
• Handlungsleitfäden und Interventionsverfahren
• Kooperation und externe Ansprechstellen
• nachhaltige Umsetzung und regelmäßige Weiterentwicklung

Schutzkonzeptentwicklung als Organisationsentwicklung

Ein wirksames Schutzkonzept verändert nicht nur Dokumente. Es berührt Kommunikation, Verantwortlichkeiten, Entscheidungswege, Führung und die Kultur einer Organisation oder eines Vereins.

Genau hier verbindet sich Kinderschutz mit meinem systemischen Beratungsansatz. Gemeinsam schauen wir nicht nur darauf, was geregelt werden muss, sondern auch darauf, wie diese Regelungen im Alltag tatsächlich wirksam werden können.
Ziel ist ein Schutzkonzept, das zu Ihrer Organisation/Verein passt, von den Beteiligten verstanden und getragen wird und im Alltag Orientierung und Handlungssicherheit schafft.

Qualitätskriterien und qualifizierte Beratung

Bei der Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten orientiere ich mich an den Qualitätskriterien des Landes Baden Württemberg.
Diese Qualitätskriterien geben einen fachlichen Rahmen für die Entwicklung tragfähiger Schutzkonzepte. Gleichzeitig bleibt jede Organisation unterschiedlich. Deshalb wird der konkrete Prozess an die jeweiligen Strukturen, Zielgruppen und Rahmenbedingungen angepasst.

Schutzkonzeptberatung kann gefördert werden

Für Organisationen und Vereine in Baden Württemberg besteht aktuell die Möglichkeit, die professionelle externe Begleitung bei der Entwicklung und Implementierung eines Schutzkonzeptes fördern zu lassen.

Das Förderprogramm „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben 2.0“ läuft vom 13. Mai 2026 bis zum 29. Februar 2028. Über Antrag C werden die Kosten einer qualifizierten externen Schutzkonzeptberatung gefördert.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Grundsätzlich antragsberechtigt sind Organisationen in Baden Württemberg, die Angebote für Kinder und Jugendliche im Freizeitbereich bereitstellen, insbesondere:
• Vereine und Jugendverbände
• Träger der offenen Kinder und Jugendarbeit
• Kommunen
• private Dienstleister, beispielsweise Musikschulen
Schulen sowie Einrichtungen mit Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII, beispielsweise Kindertagesstätten, Kindergärten und entsprechende Jugendhilfeeinrichtungen, sind über Antrag C derzeit nicht antragsberechtigt.

Was wird übernommen?

Gefördert werden die Kosten der externen Beratungsleistung zu landesüblichen Honorarsätzen. Auch Reisekosten können nach dem Landesreisekostengesetz Baden Württemberg übernommen werden. Die Bewilligung der Beratungskosten erfolgt abschnittsweise für Zeiträume von höchstens sechs Monaten. Nach erfolgreicher Umsetzung kann innerhalb derselben Fördervereinbarung eine Folgebewilligung beantragt werden. 

Besonders interessant für Vereine und Verbände: Nach den aktuellen Förderbedingungen müssen keine Eigenmittel für die Beratungsleistung eingesetzt werden. Räumlichkeiten und gegebenenfalls Bewirtung tragen die Organisationen selbst. Die verfügbaren Fördermittel sind allerdings begrenzt. Aus der grundsätzlichen Förderfähigkeit ergibt sich deshalb kein Anspruch auf eine Bewilligung

Von der ersten Idee zum Förderantrag

Sie möchten ein Schutzkonzept entwickeln und prüfen, ob eine Förderung für Ihre Organisation möglich ist?
Gerne kläre ich mit Ihnen zunächst, wo Ihre Organisation steht und welche nächsten Schritte für die Entwicklung eines Schutzkonzeptes sinnvoll sind.
Für die Antragstellung benötigen Sie bereits ein Angebot einer qualifizierten Schutzkonzeptberatung. Dieses kann ich auf Grundlage des gemeinsam geklärten Beratungsbedarfs erstellen. Die Entscheidung über die Förderung trifft anschließend die zuständige Förderstelle.  

So läuft die Schutzkonzeptberatung ab

Am Anfang steht ein unverbindliches Gespräch über Ihre Organisation, den bisherigen Stand und den konkreten Entwicklungsbedarf. Daraus entsteht ein Beratungsprozess, der zu Ihren Strukturen und Möglichkeiten passt.
1. Erstgespräch und Auftragsklärung
Wir klären Ausgangssituation, Ziele, Beteiligte und den bisherigen Stand Ihrer Schutzkonzeptentwicklung.
2. Angebot und Fördermöglichkeit
Sie erhalten ein auf den Beratungsbedarf abgestimmtes Angebot. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, kann dieses für die Beantragung einer Förderung der externen Schutzkonzeptberatung genutzt werden.
3. Gemeinsame Schutzkonzeptentwicklung
Wir entwickeln den Prozess gemeinsam mit den relevanten Beteiligten Ihrer Organisation. Risiko und Potenzialanalyse, Partizipation und die weiteren Bestandteile des Schutzkonzeptes werden dabei aufeinander abgestimmt.
4. Umsetzung und Verankerung
Entscheidend ist nicht das fertige Dokument, sondern seine Wirkung im Alltag. Deshalb richten wir den Blick auch auf Kommunikation, Verantwortlichkeiten, Umsetzung und nachhaltige Verankerung.